Der Rundfunkstaatsvertrag und sein Zwilling, der Beitragsstaatsvetrag, gelten nur im Inland.
Sagte ein Intendant, den wir hier nicht zitieren wollen.
Wenn man sich nun im Internet umschaut, findet man früher oder später einige Internetradios, darunter unseren Lieblingssender TuneIn.
Und wenn man dort ins Suchfeld deutsche öffentlich rechtliche Anstaltskürzel eingibt, findet man fast alle!
Die Gretchenfrage: bekommen die deutschen Anstalten dafür Geld, oder geben sie unsere beitragsfinanzierten Sendungen kostenlos an Auslandsfirmen ab, die kommerzielle Dienste anbieten?
Eine Anstalt wurde von uns zu diesem Thema und speziell zu TuneIn befragt. Die Antwort?
Siehe ganz oben.
Auf deutsch: geht Beitragszahler nichts an, weil es im Ausland passiert.
Nun sind diese deutschen Sender auf TuneIn kostenlos, also sollte man den deutschen Anstalten keine Vorwürfe machen, sie bereichern sich ja nicht daran?
Man kann allerdings bei TuneIn folgendes tun: There is a one-time pay version, “TuneIn Radio Pro” (USD $9.99), which
allows you to record anything heard through the TuneIn service to play
back at any time. Recordings made by TuneIn Radio Pro are stored on the
device and cannot be played on other devices.
Deutsch: Für einen einmaligen Preis von UDS $9,99 kann man jede Sendung aufzeichnen und beliebig oft auf einem Gerät wiederholen.
Die Frage: geht bei ÖRR-Sendungen davon etwas an die deutschen Anstalten? Wir wissen es nicht, aber die "Antwort" ganz oben gibt weing Anlass zum Optimismus.
Nun gibt es, wieder als Beispiel TuneIn, auch komplette Premium-Angebote, etwa auch für die Deutsche Bundesliga (zumindest laut Wikipedia).
Wie sieht es mit Nutzungsentgelten aus? Hat die GEMA etwas dazu zu sagen?
Hier das Angebot des WDR Hörfunks vom 11. April 2016
Wetten Sie mit uns: Verschenken die deutsche ÖRR beitragsfinanzierte Sendungen an kommerzielle Anbieter im Ausland?
Fragen Sie doch mal Ihre Anstalt.
[Updated 4/12/2016] Gema-Frage.
No comments:
Post a Comment