Sunday, January 5, 2014

Rundfunkstaatsvertrag verfassungswidrig wegen Diskriminierung von Ausländern?

ACHTUNG: Dies ist KEINE Rechtsberatung, sondern eine Sammlung von Seltsamkeiten im deutschen Recht. Sprechen Sie mit einem Anwalt bevor Sie sich beschweren. Ich könnte mich hier irren!

Hinweis: Besser verständlich ist das Update am Ende dieses Posts.

Worum geht es? Um meine Irrwege durch Berichte zum Rundfunkstaatvertrag, deren Webseite und meinen Befreiungsantrag.

EU-Bürger haben nicht unbedingt sofort Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB bzw. ALGII. Nicht-EU-Bürger noch weniger.

Die Beitragsbehörde oder wie man das Konstrukt nennt, listet aber lediglich Sozialleistungsempfänger bzw. bestimmte Behinderte als berechtigt zur Befreiung oder Ermäßigung auf.

Als Ausländer kann ich danach keine Befreiung erhalten.

Eine andere Gruppe von Ausländern und deutschen Partnern geht nach den Bestimmungen ebenfalls leer aus, und zwar jene, die über Vermögen die Anforderungen des Ausländergesetzes erfüllen. Die haben ebenfalls keinen Anspruch auf Sozialleistungen, auch wenn kein oder nur geringfügiges Arbeitseinkommen vorliegt. Das Vermögen ist ja höher als für Sozialleistungen UND gleichzeitigen Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts geht. Der Konflikt sieht so aus: Bundesrecht verlangt den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts, Landesrecht verlangt, dass man arm ist.


Der einzige Ausweg, der mir als nicht berechtigtem bzw. nicht erwerbstätigem Ausländer zusteht, ist ein Antrag an meine Landesrundfunkanstalt gemäß

Paragraph 4, Befreiung oder Ermäßigung

(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1
hat die Landesrundfunkanstalt
in besonderen Härtefällen auf gesonderten 
Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.

Wenn der Antrag abgewiesen wird, sollte die Diskriminierung greifen...das Verfassungsgericht wird sich freuen falls es jemals soweit kommt.

Wenn eine Befreiung zwar gewährt wird, aber nicht rückwirkend, werde ich selbst trotzdem nicht zahlen.
Warum? 
Weil weder die Webseite http://www.rundfunkbeitrag.de/ noch der dortige Gesetzestext Informationen für unsere Gruppe noch die Anschriften und Zuständigkeiten der Landesrundfunkanstalten enthält.

Es ist schon arrogant, nicht einmal Anschriften zu veröffentlichen.

Ein Telefonanruf kommt nicht in Frage, das es sich um eine "Halbpremium"-Nummer handelt. Arme Menschen telefonieren nicht mehr?

Und wenn ich mich hier irre? 

Dann wäre ich wohl auf dem deutschen Arbeitsmarkt überhaupt nicht vermittelbar. 

Und könnte dann ruhig Sozialhilfe beantragen.


[Update] Geändert: Rechtschreibung und Verbesserung einiger Formulierungen.

[Update 3/17/2016] Es geht um die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Antragstellung, die über das Jobcenter erfolgt.

Man braucht keine Sozialleistungen zu beziehen, steht im Gesetz.
Ein ablehnender Bescheid, d.h. man liegt um bis zu 17.50 über dem ALGII-Satz wird verlangt.

1) EU-Ausländer unterliegen nach Einreise keinem Einkommensnachweis, können aber nicht zum Jobcenter gehen, um zu beweisen, dass sie über Einkommen/Mittel knapp über dem Sozailhilfesatz (ALGII + Beitrag) verfügen.

2) Nach dieser Frist genügt schon die Stellung eines Antrags, um Probleme mit dem Ausländeramt zu bekommen. Selbst wenn man den Antrag nur stellt, um einen ablehnenden Bescheid zu bekommen. Oder man wird einfach weggeschickt, weil einem keine Sozalleistungen zustehen!

3) Nicht-EU-Ausländer können bei Bezug von Sozialleistungen keine Niederlassungserlaubnis erhalten.  

Das Landgericht Frankfurt hat ein Urteil zu einer Premiumtelefonnummer gefällt: sie kann abschreckend wirken.

Mindestens ebenso abschreckend ist der Gang zum JobCenter für Ausländer nach 1) bis 3).
Die Berechnung seitens des JobCenters ist so unvorhersehbar, daß man problemlos Anspruch auf ein paar Euro Sozialleistungen haben könnte und damit dem Wohlwollen der Ausländerbehörde ausgeliefert wäre. 

Der ermäßigte Rundfunkbeitrag ist keine Sozialleistung, taucht nirgends im SGB als solche auf. 

  

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