Friday, January 10, 2014

Von Bongs, Rundfunknutzung und dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg

Was hat die Bong mit den Rundfunkgebühren zu tun?

Dazu holen wir etwas aus und bedanken uns bei der Daily Show und dem Colbert Report,  TV-Sendungen, die über die Webseite von Comedy Central kostenfrei angeboten werden.

Beide Sendungen hatten letzte Woche Segmente über die Legalisierung von Cannabis im US-Bundestaat Colorado. Das führte zu einigen Google-Suchen, die wiederum zur Frage der rechtlichen Lage in Deutschland führten. In einem Diskussionsforum fragte ein Teilnehmer ob die Bong in Deutschland legal sei. Die Antwort: ja, man kann damit ja auch Tabak rauchen.

Dummerweise hatte der Blogautor kurz zuvor das letzte Urteil des Staatsgerichtshofs von Baden-Württemberg bezüglich des Rundfunkbeitrags gelesen (teilweise auch vielleicht verstanden) und erinnnerte sich an diesen Passus:

Die Inhaberschaft einer Wohnung stellt als solche jedoch noch nicht den Vorteil dar, den der Rundfunkbeitrag abschöpfen will. Vielmehr wird aufgrund der Wohnungsinhaberschaft vermutet, dass die Möglichkeit der Rundfunknutzung besteht.

Wie sähe dieser Abschnitt aus, wenn es in Deutschland einen Bongbeitrag gäbe, der die Nutzung von Cannabis mit einer Gebühr belegt? Eine Gegenleistung in welcher Form auch immer nehmen wir als gegeben an.

Die Inhaberschaft einer Wohnung stellt als solche jedoch noch nicht den Vorteil dar, den der Bongbeitrag abschöpfen will. Vielmehr wird aufgrund der Wohnungsinhaberschaft vermutet, dass die Möglichkeit der Bongnutzung besteht.

Hypothesen sind in der Logik und in der Wissenschaft gängige Verfahren, und dem Einwand, dass Cannabis nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verglichen werden darf, setzen wir einmal entgegen, dass diverse Fachleute die Wirkung beider gleichsetzen (man verblödet).

Um im Bild zu bleiben braucht es einen weiteren Part, den Tabak. Tabak steht also für private Rundfunksender. Auch hier würden manche Personen gleiche Eigenschaften sehen (toxisch, verlogen, unabsehbare Folgen).

Man stelle sich vor, jemand klagt gegen den Bongbeitrag mit der Begründung: ich rauche kein Cannabis, nur Tabak, und ein Gericht würde den obigen Schluß verkünden.

Gut, Sie verstehen. Weil das so unterhaltsam war, hier noch ein weiterer bereits angepasster Abschnitt.

Ob vor diesem Hintergrund verfassungsrechtlich zulässig auch demjenigen die Widerlegung der Nutzungsvermutung versagt werden kann, der einen erheblichen Teil des Bongangebots - nämlich das Cannabis - generell bewusst nicht nutzt und dies nachweisen kann, ist in der verfassungsrechtlichen Literatur umstritten.

Man muss das einmal einwirken lassen. Da gibt es tatsächlich verfassungsrechtliche Literatur, die - paraphrasiert - besagt: "okay, Sie benutzen keinen Rundfunk und können das beweisen, aber das bedeutet keine Widerlegung der Nutzungsvermutung".

Bevor dieser Post zu lang und zu abstrus wird, hier noch der Begriff, den das Urteil zur Beschreibung einer Personengruppe benutzt: Rundfunkverweigerer.

Obschon nicht besonders einfühlsam, ist der Begriff verständlich. Man kann damit einen weiten Bogen um Punkte schlagen, die die Entscheidung zum Nichtnutzen der öffentich-rechtlichen Sender und der meisten Privatsender begründen und schlicht weh tun: Qualität fehlt, Geld wird verschwendet, Politikerkarrieren bzw. Altersversorgung und so weiter.

Das soll dem Urteil des Gerichtshofs keinen Abbruch tun, es gibt da viele schön schlüssige Gedanken und manches "nicht von vornherein ausgeschlossen".

Letztlich zeigt es jedoch eines: der Bürger ist nicht vertrauenswürdig.

Gib ihm ein Radio, und du darfst ihm die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterstellen und den Hammer schwingen mit Ordnungswidrigkeit, Pfändung, Zwangsgeld.

Gib ihm eine Bong und ein Schelm wer Schlechtes dabei denkt.

Abhilfe? Keine Ahnung. Mir ist aufgefallen, dass viele Bongs mit einem Cannabisblatt verziert sind -- sollte man welche auf sein Radio aufkleben?

Es geht um viel Geld, um wundervolle Machtpositionen, aufgebaut über Jahrzehnte, betoniert mit der Nutzungsvermutung.

Glauben Sie nicht? Finden Sie im amerikanischen weniger reichen PBS/NPR-System die gleichen Auswüchse wie hier?  

Wo habe ich in den letzten sechs Monaten ähnliche Muster gesehen?

Ach ja, Большое спасибо.

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